Laien auf der Kanzel? Muss man das nicht studiert haben?
"Kirchenglieder können Aufgaben der öffentlichen Verkündigung und andere Aufgaben im Gottesdienst als Lektoren und Prädikanten wahrnehmen,"
heißt es im Kirchengesetz. Voraussetzung für diesen Dienst ist der reformatorische Gedanken vom Priestertum aller Glaubenden. Nach Martin Luther soll jeder dem anderen „zum Christus werden“. Jeder Christ soll und darf den anderen seinen Glauben bezeugen. Dabei wird die öffentliche Glaubensweitergabe noch einmal von der Glaubensweitergabe in der Familie oder im persönlichen Umfeld unterschieden. Für die öffentliche Verkündigung bedarf es der kirchlichen Berufung und Beauftragung. Außerdem ist hierfür eine entsprechende Ausbildung erforderlich. Für den umfassenden Dienst eines Pastor oder einer Pastorin ist tatsächlich ein wissenschaftliches Theologiestudium erforderlich. Die Beauftragung und Berufung erfolgt durch Ordination. Aber auch theologische Laien dürfen im Dienst der öffentlichen Verkündigung stehen, wenn sie persönliche Eignung mitbringen, eine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben und von der Kirche beauftragt werden.